Gutshaus / Gutshof
Der Gutshof beinhaltet die Gutsanlage (Gutshaus, Herrenhaus, Ställe, Scheunen und Gesindehäuser)
mit allem an Land, Forst und Wasser. Nebenhöfe, die vom Haupthof aus mit verwaltet wurden, nannte man Vorwerk.
Früher bezeichnete ein Gut Vermögen oder Besitz daraus entwickelte sich die Bezeichnung Gut
für ein großes landwirtschaftliches Anwesen. Die Güter, welche Ritter
für verdienstvolle Tätigkeiten gegenüber ihrem König erhielten, wurden auch Rittergut genannt.
In Norddeutschland, vor allem in Schleswig-Holstein, gab es dafür auch die Bezeichnung Adliges Gut.
Im Rahmen der Grundherrschaft hatte ein Gutshof in der Rolle des Fronhofs weitreichende Kompetenzen.
Beispielsweise ging von hier, d.h. vom Gutsherrn, die Patrimonialgerichtsbarkeit aus,
in Preußen sogar bis ins 19. Jahrhundert hinein.
Im Laufe der Zeit löste sich die Bezeichnung als Ritter- oder adliges Gut von den Besitzverhältnissen
und stellte lediglich noch die Bezeichnung für ein mit bestimmten Rechten ausgestattetes
landwirtschaftliches Unternehmen dar, das durchaus auch Bürgerlichen gehören konnte.
» Gutshäuser und Gutshöfe bei Schencks Schlösser & Gärten
Quelle: Wikipedia
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| Schlösser & Gärten |
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