Wasserburg / Wasserschloß
Als Wasserburgen werden Burgen bezeichnet, deren Außenmauern allseitig von Wassergräben
oder natürlichen Gewässern umgeben sind, die ursprünglich der Verteidigung dienten.
In Westfalen werden diese Gräben auch Gräften genannt, in den Niederlanden Grachten.
Man unterscheidet
- Wasserburgen, die durch umgebendes Wasser (Burggraben, Kanal) geschützt sind (angelegter Schutz) von
- Wasserburgen, deren Hauptschutz durch Flusslauf, Teiche mit Inseln oder Gräben gebildet wird (natürlicher Schutz)
Die Anlage von Wasserburgen als sogenannte Flachlandburgen diente dazu, den Zugang zu erschweren, aber auch,
um bei einer Belagerung oder Trockenzeit Wasservorräte zu haben. Eine solche Burg hatte meist auch nur einen Zugang,
der über eine Zugbrücke führte, die im Falle einer Belagerung zum Schutz hochgezogen wurde.
Diese Wasserburgen hatten teilweise festungsartigen Charakter.
Vielerorts wurden in Mitteleuropa die ehemals wehrhaften Burgen im Laufe der Zeit zu vorwiegend
der Repräsentation und Wohnzwecken dienenden Schlössern umfunktioniert oder umgebaut.
Die prägenden Wassergräben verloren somit ihre Schutzfunktion und werden heute
im Rahmen des Denkmalschutzes oftmals als belastende, weil durch Wasserschäden
an den Fundamenten kostenintensive, „historische Altlasten“ beschrieben.
Insbesondere seit den 1960er Jahren sind daher in Deutschland viele Gräben entwässert oder, seltener, verfüllt worden.
» Verzeichnis der Wasserburgen und Wasserschlösser
Quelle: Wikipedia
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